Ich bin beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung als Wahlpsychologin geführt, das bedeutet, dass meine KlientInnen zur Inanspruchnahme der Kostenerstattung für Leistungen der klinisch-psychologischen Diagnostik gegenüber dem jeweils leistungszuständigen Krankenversicherungsträger in Höhe von ca. 80% des Vertragstarifes berechtigt sind.
Wichtig dafür ist eine Überweisung eines Arztes.
Fachärzte für Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie und Kinder- und Jugendheilkunde sowie Psychotherapeut/innen.
Eine Überweisung von Allgemeinmedizinern, anderen Fachärzten sowie Wahlärzten muss chefärztlich bewilligt werden.
Auf dem Zuweisungsschein muss vermerkt sein, dass eine klinisch-psychologische Diagnostik erbeten wird.
Zudem muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD10 angegeben werden.