Kosten
Erstantrag einer Waffenbesitzkare oder eines Waffenpasses: 283,20
Euro
Dabei handelt es sich um den vom Ministerium in der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz 1997 gesetzlich festgelegten Preis
Weiterführende Untersuchung bei Zweifel auf Grund des Ergebnisses der
Erstuntersuchung: 300,00 Euro
Behördliche Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit: 600,00
Euro
Zuweisung über die Behörde infolge einer behördlich festgestellten Auffälligkeit
Die Bezahlung erfolgt vor Ort vor Überprüfungsbeginn in bar.