Möglichkeiten der Kostenerstattung bei Kindern und Jugendlichen:
Die Kosten für eine klinisch-psychologische Behandlung Minderjähriger sind primär von den Erziehungsberechtigten selbst zu tragen, allerdingshaben Sie die Möglichkeit einen Kostenzuschuss bei Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Stadt Graz, Amt für Jugend und Familie,zu beantragen.
Die Zuschussleistung erfolgt nach Vorlage der saldierten Honorarnote und beträgt pro Einzelbehandlungseinheit ca. € 32 bzw. pro Gruppenbehandlungseinheit € 14 pro Person.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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Formular
Erstansuchen Kostenzuschuss
Möglichkeiten der Kostenrückerstattung bei Erwachsenen:
Ein Kostenersatz der psychologischen Behandlung für Erwachsene durch die gesetzlichen Krankenkassen ist zur Zeit nicht möglich.
Manche private Krankenversicherungen gewähren eine Kostenerstattung - bitte kontaktieren sie dazu ihre private
Krankenversicherung.
Informationen zum Kostenersatz für klinisch-psychologische Diagnostik im Rahmen meiner wahlpsychologischen Tätigkeit finden Sie hier (click for more information)
Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für klinisch-psychologische Behandlung:
Ausgaben für klinisch-psychologische Behandlung können in der jährlichen Steuererklärung als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastung) geltend gemacht werden, dies gilt für alle Lohnsteuer- und Einkommensteuerpflichtige.
Wenn Sie diese Leistungen für berufliche Zwecke in Anspruch nehmen (z.B. Coaching,
Supervision, Vorträge, Seminare, u.a. ) sind die Eigen-Kosten hiefür bei Selbständigen als Betriebsausgaben und
bei Nichtselbständigen als Werbungskosten steuerlich in voller Höhe absetzbar.